AGB
Nutzungsbedingungen für die Übernachtungshäuser des Hössensportzentrums
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Reservierung
- Die Gäste können ihren Aufenthalt persönlich, per Fax, per Post oder per E-Mail.
- Die Reservierung wird mit der schriftlichen Zusage des Belegungsvertrages für beide Seiten verbindlich.
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Zahlung
- Die Zahlung für den Aufenthalt im Hössensportzentrum ist spätestens bei der Abreise fällig. Eine Anzahlung kann verlangt werden.
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Absagen
- Stornierungen von Belegungsverträgen müssen schriftlich erfolgen. Die Absage muss mindestens acht Wochen vor dem ursprünglich geplanten Anreisetag dem Hössensportzentrum zugegangen sein, sofern im Belegungsvertrag nichts anderes vereinbart wurde. Auch eine Berichtigung der Teilnehmerzahl muss mindestens acht Wochen vor dem geplanten Anreisetag schriftlich erfolgen.
- Bei Anmeldungen innerhalb acht Wochen vor Anreise und danach erfolgten Absagen gelten in jedem Fall die Regelungen, die unter "Ausfallzahlung" im nächsten Kapitel genannt sind.
- Das Hössensportzentrum sind berechtigt, gegenüber angemeldeten Gästen wegen Nichtverfügbarkeit der zugesagten bzw. vereinbarten Leistungen bis acht Wochen vor dem Anreisetag von der Zusage der Reservierung bzw. dem schriftlichen Belegungsvertrag zurückzutreten. Sie sind in diesen Fällen verpflichtet, die angemeldeten Gäste unverzüglich von der Nichtverfügbarkeit zu informieren und ihnen bereits erbrachte Anzahlungen zu erstatten. Betroffene Gäste erhalten bei der Suche nach einer Ersatzunterkunft Unterstützung.
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Ausfallzahlung
- Wenn die Absagefristen nicht eingehalten werden oder zwischen der Zahl der angemeldeten und der angereisten Gäste eine Minderung um mindestens zehn Prozent eintritt oder die Gäste gar nicht erscheinen, wird durch das Hössensportzentrum pro Person und Tag eine Entschädigung von fünfzig Prozent aller vereinbarten Leistungen gefordert.
- Sollten dem Hössensportzentrum durch den Rücktritt nachweisbar höhere Kosten entstehen als der unter 4.1 genannte Pauschalbetrag, so wird dieser Betrag dem Gast in Rechnung gestellt.
- Auf die Entschädigung wird verzichtet, wenn die vereinbarten Leistungen von anderen Gästen in Anspruch genommen werden.
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Haftung
- Gäste, die aus eigenem Verschulden Schäden an Gebäuden und Inventar verursachen, werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Ersatz herangezogen (Erziehungsberechtigte und Veranstalter eingeschlossen).
- Eine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Wertgegenständen kann nur übernommen werden, wenn diese der Mitarbeiter des Hössensportzentrums oder ihrer Vertretung ausdrücklich zur Verwahrung gegeben wurden. Auch hier gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
- Für Schäden an Kraftfahrzeugen (einschließlich Inhalt) und Fahrrädern, die sich auf dem Gelände des Hössensportzentrums befinden, wird nicht gehaftet, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch das Hössensportzentrum verursacht worden ist.
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